Allgemeine Geschäftsbedingungen DELANEYTRANSLATIONS 


1. Einleitung 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen Richard Delaney - Delaneytranslations (im Weiteren: der Übersetzer) und dem Auftraggeber, ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein. Sie gelten auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
1.2 Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sowie andere vom Übersetzer angebotene Dienstleistungen (Lektorat, kulturelle Beratung, Fort- und Weiterbildungen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt, abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Übersetzer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich und gelten als widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer.
 

 

2. Angebote 

2.1 Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Übersetzer kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot ausgebracht wurde, den gesamten Text einzusehen, ist der Übersetzer berechtigt, nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Fertigstellungsfristen widerrufen.
 

 

3. Leistungen

3.1 Übersetzungen

a)       Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache.  

b)        Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.  

c)       Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen, Terminologie-Datenbanken, Wortlisten o. Ä., bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese und andere Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.  

d)        Es obliegt dem Übersetzer, den Auftrag gewissensvoll unter Einsatz all ihrer Fähigkeiten und ihres Fachwissens für den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.  

e)        Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Teminologielisten. Übermittlung solcher Dokumente geschieht auf Kosten des Auftraggebers. 

3.2 Seminare

a)       Preise für Seminare sind die Preise für das Seminar selbst und verstehen sich zuzüglich eventueller zusätzlicher Kosten (Reisekosten, Übernachtungskosten, Raummiete, etc.).

b)       Spezifische Konditionen für Seminare werden jeweils gemäß separater Absprache mit dem Kunden vereinbart.

3.3 Gutachter und Sachverständigendienstleistungen

a)       Gutachten werden unabhängig und neutral je nach den vorliegenden Tatsachen erstellt. Der Gutachter ist in seiner professionellen Bewertung unabhängig.

 

 

4. Vertraulichkeit

4.1 Der Übersetzer behandelt sämtliche, ihm in Verbindung mit der Auftragserfüllung vom Auftraggeber zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen als vertraulich.

4.2 Arbeitet der Übersetzer mit Kollegen zusammen, so sind diese in mindestens dem gleichen Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

4.3 Unterlagen gelten als vertraulich, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind, oder wenn ersichtlich ist, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt. Informationen gelten nicht (mehr) als vertraulich, wenn diese, ohne Verschulden des Übersetzers, allgemein zugänglich sind, wenn der Übersetzer diese Informationen bereits anderweitig erhalten hatte ohne zur Vertraulichkeit verpflichtet gewesen zu sein, oder wenn der Auftraggeber zustimmt, dass gewisse Informationen nicht (mehr) als vertraulich behandelt werden müssen.

 

5. Änderung/Zurückziehung des Auftrags 

5.1 Wenn, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag vornimmt, anders als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer befugt, die vereinbarte Lieferfrist und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag im Nachhinein zurückzuweisen.
5.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen sowie für Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer geleistet wurden.
5.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des Auftrags freigemacht haben, und kann er diese Zeit nicht mit anderen Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer 50 % des Honorars schuldig, fällig für den Teil des Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.

 

6. Termine

6.1 Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Übersetzer mit seinen Leistungen in Verzug, ist zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet.
6.2 Eine vereinbarte Lieferfrist ist nach dem Zeitraum berechnet, den die Auftragsabhandlung voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart. Sobald es sich als absehbar herausstellt, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von dem Übersetzer nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind grundsätzlich binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen, es sei denn auf der Rechnung ist etwas Anderes vorgegeben. Gerät der Kunde in Verzug, kann der Übersetzer Zinsen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben verlangen.

7.2 Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden nur angenommen, wenn sie fristgerecht und in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Der Auftraggeber darf nicht gegen andere Forderungen aufrechnen, außer wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Honorar per Wort bzw. wie ausgezeichnet. Für andere Arbeiten als Übersetzungen (redaktionelle Arbeiten) darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden. Der Übersetzer ist berechtigt, zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls zu berechnen (Quellenrecherche, Materialkosten, Portokosten usw.).
7.5 Eventuell anfallende Gebühren wie z. B. Bankgebühren o. Ä. trägt der Auftraggeber.

7.6 Sämtliche vom Übersetzer genannten Preise verstehen sich exklusiv der Mehrwertsteuer (MwSt).

 

8. Erfüllung und Gefahrenübergang

8.1 Die Leistung durch den Übersetzer ist mit der Übergabe der Übersetzung per E-Mail, an die Post, oder an ein sonstiges mit dem Transport beauftragtes Unternehmen  erfüllt.

8.2 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
8.3 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, wie auch im Falle der Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens des Geschäfts des Auftraggebers ist der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, befugt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann unmittelbar all das ihm Zustehende einfordern.
8.4 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflusses zu erfüllen, ist er ohne Schadenersatzpflicht zur Vertragsauflösung befugt. Als solche Umstände kommen auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, in Betracht: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss hat.

 

9. Geistiges Eigentum

9.1 Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte an durch den Übersetzer gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei dem Übersetzer.
9.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf den Kunden über. Allerdings wird dem Kunden im Vertrauen auf die termingerechte Zahlung ein sofortiges, einstweiliges Nutzungsrecht bis zur Fälligkeit der Zahlung eingeräumt. Bei Zahlungsverzug gilt dies jedoch, bis zur vollständigen Zahlung, als widerrufen.
9.3 Außer wo dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, behält der Übersetzer die Rechte am geistigen Eigentum für die Übersetzungen und anderer von ihm geschriebenen Texte.
9.4 Der Auftraggeber hat den Übersetzer gegenüber Forderungen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung schadlos zu halten.

 

10. Reklamation/Nachbesserung

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung dem Übersetzer mitzuteilen, unter detaillierter Benennung der Gründe seiner Unzufriedenheit. Er hat dies gegebenenfalls schriftlich und so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (z. B. Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit).
10.2 Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der Übersetzer die anfängliche Übersetzung überarbeiten und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist rückübermittelt werden, oder –  wenn sich der Übersetzer oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen Frist einverstanden erklärt, – wird eine Minderung des zu berechnenden Honorars vereinbart.
10.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen.
10.4 Verlangt der Auftraggeber, dass Unterlagen vernichtet werden, gilt die Übersetzung als angenommen und jede Reklamation gilt als ausgeschlossen.

 

11. Haftung

11.1 Der Übersetzer haftet lediglich für anhaltende Schäden die direkte und beweisbare Folge eines Pflichtversäumnisses sind, für das der Übersetzer verantwortlich gemacht werden kann. Der Übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer (MwSt), für den entsprechenden Auftrag.
11.2 Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von jeder Haftung.
11.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden aufgrund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, die ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt werden. Auch kann der Übersetzer für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben, nicht haftbar gemacht werden.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


13. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.


14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig sein oder werden, vereinbaren die Vertragsparteien, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.